Mitteilung: Neureglung bei Sportbefreiung
Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/22 tritt folgende verbindliche neue
Reglung bei vorliegender Sportbefreiung in Kraft.
Unabhängig von der Art der Befreiung (einmalige Entschuldigung durch
Erziehungsberechtigte; befristete ärztliche Befreiung oder dauerhafte Atteste)
besuchen die Schüler/innen in der Zeit des geplanten Sportunterrichts
verpflichtend die Schule. In diesem Zeitraum wird ihnen unter Aufsicht unseres
Schulassistenten Herrn Solbrig die Möglichkeit eingeräumt Unterrichtsinhalte
nach eigener Wahl vor- bzw. nachzubereiten, Hausaufgaben anzufertigen oder
individuelle Arbeitsaufträge der Fachlehrer/innen zu bearbeiten.
Mit der Einbindung von Herrn Solbrig als Schulassistent bietet sich damit die
Möglichkeit, dass alle sportbefreiten Schüler/innen effektiv schulischen
Lernstoff im Rahmen ihrer bestehenden Unterrichtsteilnahmepflicht
bearbeiten können.
Diese Regelung betrifft alle geplanten Sportstunden, auch „Randstunden“!
Ausnahmen werden über den Vertretungsplan bekanntgegeben.