Mitteilung: Neureglung bei Sportbefreiung

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Mitteilung: Neureglung bei Sportbefreiung


Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/22 tritt folgende verbindliche neue Reglung bei vorliegender Sportbefreiung in Kraft.
Unabhängig von der Art der Befreiung (einmalige Entschuldigung durch Erziehungsberechtigte; befristete ärztliche Befreiung oder dauerhafte Atteste) besuchen die Schüler/innen in der Zeit des geplanten Sportunterrichts verpflichtend die Schule. In diesem Zeitraum wird ihnen unter Aufsicht unseres Schulassistenten Herrn Solbrig die Möglichkeit eingeräumt Unterrichtsinhalte nach eigener Wahl vor- bzw. nachzubereiten, Hausaufgaben anzufertigen oder individuelle Arbeitsaufträge der Fachlehrer/innen zu bearbeiten.

Mit der Einbindung von Herrn Solbrig als Schulassistent bietet sich damit die Möglichkeit, dass alle sportbefreiten Schüler/innen effektiv schulischen Lernstoff im Rahmen ihrer bestehenden Unterrichtsteilnahmepflicht bearbeiten können.

Diese Regelung betrifft alle geplanten Sportstunden, auch „Randstunden“!

Ausnahmen werden über den Vertretungsplan bekanntgegeben.